24.10.2022 – AG Stade: Freispruch bei Geschwindigkeitsverstoß und fehlender Prüfung verdeckter Eichsiegel

AG Stade vom 23.9.2021, Az. 34 OWi 2530 Js 28725/20

Ein Autofahrer wurde mit einem automatisierten Messgerät (Blitzersäule) geblitzt. Er überschritt die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h. Dementsprechend erging ein Bußgeldbescheid. Gegen den legte der Betroffene Einspruch ein und zweifelte die Messung an.

Das AG Stade sprach den Betroffenen frei.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung sei nicht nachgewiesen. Bei dem eingesetzten Messgerät TraffiStar S 350 habe es sich um einen automatisierten Messvorgang gehandelt. Bei automatisierten Messverfahren sei es Pflicht der Behörde, den einwandfreien Zustand des Messgerätes nachzuweisen. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Der als Zeuge geladene Messbeamte habe eingeräumt, an dem Messgerät nur die offensichtlichen Eichsiegel geprüft zu haben. Er habe das Gerät nicht ausgebaut und die hinteren, durch den Einbau verdeckten Siegel geprüft. Der Messbeamte wäre aber verpflichtet gewesen, das Gerät aus der Messsäule auszubauen und alle Siegel zu prüfen. Somit sei nicht nachgewiesen, dass eine ordnungsgemäße Eichung vorlag und der Betroffene war freizusprechen.